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Krebspatient im Sommer

Foto: pixabay
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Sommerzeit ist Urlaubszeit!

Eine Urlaubsreise wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus. Das gilt auch für Krebspatienten. Bewegung in der Natur tut dem Herz-Kreislauf-System besonders gut. Und der Aufenthalt im Sonnenschein bewirkt, dass viel Serotonin produziert wird. Das sogenannte Glückshormon beeinflusst u. a. den Appetit, die Emotionen, Stimmung und den Antrieb sowie den Schlaf-Wach-Rhythmus. Ob und wann ein Patient in den Urlaub fahren kann, ist grundsätzlich vom Stadium der Behandlung und dem persönlichen Zustand abhängig.

Arztgespräch

Die Deutsche Krebsgesellschaft rät, vor der Planung einer Reise mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Er kann die Reisefähigkeit und Flugtauglichkeit einschätzen, notwendige Maßnahmen erläutern (vielleicht müssen vor Antritt der Reise noch Impfungen aufgefrischt werden), oder Empfehlungen über geeignete oder weniger geeignete Reiseziele abgeben. Für den Notfall empfiehlt es sich, für die Reise ein Dokument vorzubereiten, aus dem Diagnose, Therapie und Kontaktdaten des Arztes hervorgehen.

Medikamente

Es ist wichtig zu wissen, ob notwendige Medikamente im Urlaubsland erhältlich sind. Wer Medikamente für mehrere Wochen mitnimmt, braucht manchmal eine ärztliche Bescheinigung für die Zollbehörden. Werden Schmerzmittel benötigt, die dem Betäubungsmittelgesetzt unterliegen, kann man sich bei der Bundesopiumstelle über die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen informieren. Der Informationsdienst vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums gibt zum Thema „Schmerztherapie bei Krebspatienten“ umfassend Auskunft unter der Telefonnummer: 0800 4203040.

Thrombose und Lymphödeme

Langes Sitzen ist für Patienten mit hohem Thromboserisiko gefährlich. Neben allgemeinen Empfehlungen zur Thromboseprophylaxe kann auch eine vorbeugende medikamentöse Therapie hilfreich sein. Radio- oder Chemotherapie und Operationen können die Blutgerinnung verändern, deshalb sollte auch hierzu ärztlicher Rat eingeholt werden. Hilfreich ist der Ratgeber "Krebs und Lymphödem" mit Beiträgen zu Freizeit und Reisen vom Bundesverband der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Sonnenschutz

Krebspatienten müsen während oder nach einer Chemo- oder Strahlentherapie sehr vorsichtig im Umgang mit der Sonne sein, rät der Krebsinformationsdienst in Heidelberg. Bestrahlte Haut ist empfindlicher gegenüber UV-Licht, daher sollte die direkte Sonne während einer Strahlentherapie oder unmittelbar danach gemieden werden. Ob, wann und wie lange ein Krebspatient in die Sonne darf, müsse der behandelnde Arzt im Einzelfall entscheiden. Neben dem Hauttyp ist dafür der Zustand der bestrahlten Haut ausschlaggebend. Bereits vorhandene Verfärbungen können sich verdunkeln, Entzündungen können sich verschlimmern und ein Sonnenbrand kann einen schwereren Verlauf nehmen als bei gesunder Haut. Zudem heile vorgeschädigte Haut schlechter.

 

Bestrahlte Hautpartien daher am besten mit weiter, bequemer Kleidung bedecken. Auch frische Operationsnarben gehören nicht in die pralle Sonne und müssen besonders gepflegt werden. Lässt sich Sonneneinstrahlung nicht vermeiden, ausreichend Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor auftragen. Bei empfindlicher Haut empfehlen sich hypoallergene Produkte. Auf wunde oder gerötete Haut Sonnenkosmetika nur nach Rücksprache mit dem Arzt auftragen.

Krankschreibung

Der Krebsinformationsdienst erklärt dazu: „Die Reise darf den Heilungsprozess nicht verzögern – das ist die arbeitsrechtliche Voraussetzung für Krebspatienten, um trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren zu können. Berufstätige Betroffene sollten auf jeden Fall mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber Rücksprache halten. Auch der Kliniksozialdienst hilft bei Fragen weiter. Wer Krankengeld bekommt und ins Ausland reist, muss das vorab mit der Krankenkasse besprechen, um seinen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.“

Versicherungsschutz

Hierzu rät der Krebsinformationsdienst vorab mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu klären, in welchen Ländern die deutsche Versicherung gilt, wo Ärzte eine Vorauskasse fordern oder gar keine Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Bei Privatversicherten gelte ausschließlich der jeweilige Vertrag. Zudem könne der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Sie trete auch für Leistungen ein, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind, beispielsweise ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Allerdings bestehe in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung bei Reiseantritt bereits bekannt oder zu erwarten war. Krebspatienten sollten daher vorab mit dem Versicherer klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind.

 

Weitere hilfreiche Informationen zum Reisen als Krebspatient und eine Reisecheckliste finden Sie im Beitrag „Urlaub als Krebspatient“ des ONKO-Internetportals.