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Wann gilt für Krebspatienten ein besonderer Kündigungsschutz?

Beim Erstantrag auf Schwerbehinderung ist für Krebspatienten meist allein die Diagnose Krebs ausreichend, um einen Grad der Behinderung von 50 zu bekommen. Damit gilt für sie automatisch ein besonderer Kündigungsschutz, in der Regel für fünf Jahre.

 

Unter welchen Voraussetzungen der besondere Kündigungsschutz erhalten werden kann, erläutert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums hier...