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Covid-19-Impfung

Foto: pixabay
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Patienten mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen haben unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle.

 

Wenn die Krebserkrankung mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich.

 

Auch pflegende Angehörige haben einen Impfanspruch: Wird der Krebspatient zuhause gepflegt, können sich zwei der pflegenden Angehörigen priorisiert impfen lassen.

 

Voraussetzung für eine Impfpriorisierung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Dieses kann der behandelnde Arzt nach einer Beratung ausstellen.

 

Link zu weiteren Informationen und zum Download des Attests:

https://www.krebsgesellschaft.de/krebs-und-covid19.html